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Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17

Jetzt auch in Berlin und Brandenburg möglich.

Was bedeutet das:

Mit frühestens 16 1/2 Jahren kannst du einen Antrag zum „Begleitetes Fahren“ stellen. Die Ausbildung ist dann wie bei der normalen Führerscheinausbildung für PKW durchzuführen. Die theoretische Prüfung kannst du 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.

Frühestens zum 17. Geburtstag und nach bestandener Prüfung erhältst du deine Prüfbescheinigung mit den Namen deiner Begleiter, die du dir selber aussuchen kannst.

Die Begleiter müssen mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren den Führerschein der Klasse B haben und dürfen bei der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte haben.

Nun darfst du bis zum 18. Geburtstag nur mit einem Begleiter bundesweit fahren. Deinen richtigen und uneingeschränkten Führerschein erhältst du dann mit 18 Jahren.

In dieser Zeit hast du mit deinen Begleitern sicher viele Erfahrungen gemacht und kannst nun ohne weitere Ausbildung und Prüfung allein fahren.



Berlin

In Berlin wurde das Begleitete Fahren (BF 17) am 1. Feb. 2006 eingeführt.
Anmeldungen zum BF 17 sind bei den Bürgerämtern vorzunehmen. Bei der Anmeldung muss der Fahrerlaubnisbewerber mit einem gesetzlicher Vertreter persönlich erscheinen.

Anträge für den Antragsteller sowie für die Begleitpersonen erhältst du in unserer Fahrschule.

Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich per Telefon, E-mail und persönlich gerne zur Verfügung.

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