Mit frühestens 16 1/2 Jahren kannst du einen Antrag zum „Begleitetes
Fahren“ stellen. Die Ausbildung ist dann wie bei der normalen Führerscheinausbildung
für PKW durchzuführen. Die theoretische Prüfung kannst du 3 Monate
und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.
Frühestens zum 17. Geburtstag und nach bestandener Prüfung erhältst
du deine Prüfbescheinigung mit den Namen deiner Begleiter, die du dir selber
aussuchen kannst.
Die Begleiter müssen mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren den Führerschein
der Klasse B haben und dürfen bei der Erteilung der Prüfbescheinigung
nicht mehr als 3 Punkte haben.
Nun darfst du bis zum 18. Geburtstag nur mit einem Begleiter bundesweit fahren.
Deinen richtigen und uneingeschränkten Führerschein erhältst du
dann mit 18 Jahren.
In dieser Zeit hast du mit deinen Begleitern sicher viele Erfahrungen gemacht
und kannst nun ohne weitere Ausbildung und Prüfung allein fahren.
Berlin
In Berlin wurde das Begleitete Fahren (BF 17) am 1. Feb. 2006 eingeführt.
Anmeldungen zum BF 17 sind bei den Bürgerämtern vorzunehmen.
Bei der Anmeldung muss der Fahrerlaubnisbewerber mit einem gesetzlicher Vertreter
persönlich erscheinen.
Anträge für den Antragsteller sowie für die Begleitpersonen erhältst
du in unserer Fahrschule.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich per Telefon, E-mail
und persönlich gerne zur Verfügung.